Presbyterium

Das Presbyterium wird von der Gemeindevertretung aus ihrer Mitte für 6 Jahre gewählt und kümmert sich um die rechtliche Vertretung der Pfarrgemeinde und die unmittelbare Verwaltung aller Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht das Pfarramt oder die Gemeindevertretung zuständig sind.
Das Presbyterium legt z.B. Ort, Zeit und Art der Gottesdienste fest, arbeitet mit dem Pfarrer/der Pfarrerin eng zusammen, beschließt z.B. über Religionsunterricht, Jugendarbeit, Bildungsarbeit, Diakonie und trägt die Verantwortung für das Vermögen der Pfarrgemeinde.